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weinlaub

2. Fluchtweg bei elektrischen Rolläden

weinlaub
hace 6 años

Wer kennt sich aus : Brandschutzvorschrift !!

Gibt es eine offizielle Brandschutz-Vorschrift für elektrische Rolläden,

die für ein Fenster/Terrassentür eine mechanische Handkurbel vorsieht......??

z.Bsp.auch bei Stromausfall

Danke im Voraus

Comentarios (6)

  • weinlaub
    Autor original
    hace 6 años

    Lieben Dank. Es betrifft Unterfranken/Bayern

    wobei ich in einem Neubau in Wiesbaden dieses Kurbellösung gesehen habe.

  • PRO
    habes-architektur
    hace 6 años
    Última modificación: hace 6 años

    Es kommt oft auf den zuständigen Sachberarbeiter an, der für den vorbeugenden Brandschutz zuständig ist. Bisher sind, wie gesagt, nur die Mindestgrößen der Fensteröffnungen festgeschrieben. Je komplexer das BVH ist, um so höher werden die Anforderungen, die gestellt werden können.
    Der 2. Rettungsweg muss ja genutzt werden, wenn der 1. Fluchtweg, das Treppenhaus, verraucht ist. Die Brandschutzanforderungen zwischen den Nutzungseinheiten müssen mindesten F30 sein. Das bedeutet, 30 Minuten muss mindestens Zeit sein, um den Sonnenschutz mit mechanischen Mitteln irgendwie, also auch mit Gewalt, geöffnet zu bekommen. Dies kann man einem gesunden Menschen scheinbar zumuten. In Altenheimen geht so etwas zum Beispiel nicht, wäre dann ja aber auch ein Sonderbau mit der Möglichlkeit zu besonderen Anforderungen.

  • PRO
    Huber GmbH - Mein Lebensgefühl
    hace 6 años

    Servus,

    gehts um ein Privates oder ein öffentliches Gebäude?

    Bei einem Privaten Gebäude gibt es nämlich keine Vorschriften für eine Nothandkurbel bzw. einen mechanisch bedienbaren Rollladen oder Raffstore.

    In öffentlichen Gebäude ist das Vorschrift was der Brandschutzbeauftragte für das zutreffende Gebäude ausschreibt.

  • weinlaub
    Autor original
    hace 6 años

    Danke für die Rückfrage.Es ist eine Wohnanlage. Käme die Nothandkurbel u.a. nicht direkt nach dem Rauchmelder für jeden Typ Gebäude ??

  • PRO
    Huber GmbH - Mein Lebensgefühl
    hace 6 años

    Nein das ist je nachdem wie es ausgeschrieben bzw. vom Brandschutzbeauftragten "bestimmt" ist. Also am besten bei der Hausverwaltung nachfragen welche Vorschriften bei Ihnen eintreffen.

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