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Dachaufbau möglich?

Catharina
hace 3 años

Hallo zusammen, wir interessieren uns für den Kauf eines Bungalow mit Flachdach. Um Schlafraum zu schaffen, ziehen wir in Erwägung zumindest einen Teil aufzustocken.
Der Bebauungsplan sieht ein vollgeschoss, sowie dachneigung bis 35 Grad vor, schließt aber Dachaufbauten aus. Ist damit der Bau eines Dachstuhls ausgeschlossen? (Die benachbarten Häuser sind zweigeschossig gebaut)
Hoffe, die Frage ist nicht zu pauschal. Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.
Catharina

Comentario (1)

  • PRO
    habes-architektur
    hace 3 años

    Hallo,

    "Der Bebauungsplan sieht ein Vollgeschoss, sowie Dachneigung bis 35 Grad vor, schließt aber Dachaufbauten aus."

    1. Wann ist der Bebauungsplan in Kraft getreten? Welches Jahr? Daraus ergibt sich die maßgebliche Baunutzungsverordnung.

    2. Steht im B-Plan etwas von maximalen Drempel-, Trauf- oder Firsthöhen?

    3. "Dachaufbauten" sind Gauben.

    4. "ein Vollgeschoss" bedeutet, es dürfen weitere Geschosse gebaut werden, solange sie nach Bauordnung kein Vollgeschoss darstellen und die weiteren Festsetzungen des B-Planes, wie z.B. Dachneigung, First- und Traufhöhe, Oberkante Fussboden EG über gewachsenem Gelände, einhalten. Das könnte ein Dachgeschoss oder ein Kellergeschoss sein. Die Parameter für Nicht-Vollgeschosse stehen in der Bauordnung des Bundeslandes.

    Mit freundlichen Grüßen

    Martin Habes

España
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