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juliaelsen

Dehnungsfuge überfliesen

Julia
hace 8 años
última modificación:hace 6 años

Hallo Zusammen, wir wollen unseren ca. 20qm großen Flur fliesen, siehe Skizze im Anhang. Allerdings gibt es eine (rot markierte) Dehnungsfuge, die leider den Fugenschnitt optisch zerstört. Gerne würden wir die Dehnungsfuge schließen (ausgießen mit Zweikomponentenharz) und darüber fliesen. Als Untergrund haben wir Fließestrich mit Fußbodenheizung.

Was sagt Ihr dazu in Bezug auf die gezeigte Flurgröße? Vielen Dank!

Comentarios (26)

  • cwasch
    hace 8 años
    hallo, ich habe hier einen Artikel gefunden, der die Frage evtl beantwortet
    http://www.estrich-beton.de/estrich-fugen/?mobile=1
  • midmodfan
    hace 8 años

    Ich würde den Bereich nicht überfliesen. Hier gibt es interessante Informationen dazu: https://www.schlueter.de/media/551517_DILEX_DE_04-12_1.pdf

  • PRO
    User
    hace 8 años
    Última modificación: hace 8 años
    1. Hallo, generell dürfen Bauwerksfügen nicht über fliest werden - und dass aus gutem Grund. Du hast bestimmt zwei Heizkreise und damit zwei Tempertaturzonen die sich auf Grund der Materialphysik verschieden ausdehnen. Eine starre Fliese im Dünnbett verlegt kann diese Spannungen nicht kompensieren ! Gute Verlegearbeiten und gute Bauchemie wird dazu führen, dass die Fliese bricht und bei schlechter Arbeit wird sich die Fliese vom Boden lösen - es ist nur eine Frage der Zeit. Du kannst diesem Vorgang nur entgegen wirken, wenn du unter den Fliesen eine Entkopplungsmatte verlegst..
  • haus2003
    hace 8 años

    Hallo, fast unser komplettes Erdgeschoss ist offen, in der Mitte steht der Kachelofen. Zu diesem Kachelofen ziehen sich diverse Dehnungsfugen und leider wissen wir erst jetzt, dass die Fliesen sich den Dehnungsfugen anpassen "müssen". Außerdem hatten wir noch ein kleines halbhohes Wändchen, an dem unser dicker alter Fernseher stand. Tja, und irgendwann wurden die Flat-TV‘s so günstig, dass auch wir uns einen leisten konnten...und nach wirklich ganz langem Überlegen haben wir die kleine Wand rausgerissen....und wir wollten auf gar keinen Fall eine weitere Dehnungsfuge. Der Fliesenleger wäre zwar fast ausgeflippt, hat aber dann die Silikonfuge quasi im "Zick-Zack" mit der Fliese mitlaufen lassen (sieht echt toll aus und fällt kaum auf) und gemeint, wir werden schon sehen, wenn alles reisst. Das war 2009. Bis jetzt ist nicht mal das Silikon gerissen. Wir haben auch Fussbodenheizung und die Fuge führt zum Kachelofen...also auch verschiedene Wärmezonen.

  • PRO
    Raumagentur ArteFakt
    hace 8 años

    "Ein Meister ist ein Geselle der besser pfuschen kann" ;)

    Die deutsche Industrie (-norm) hat schon ordentlich vorgesorgt, daß dem ausführenden Handwerker nicht nach ein paar Jahren kleine, übliche Mängel zum Verhängnis werden - ein kleiner Tribut an unser Rechtssystem und die zunehmende Zahl von Kunden, die nicht wollen, daß sich etwas verändert, erst recht kein natürliches Material. Zwar soll alles so lebendig alt wirken wie in Italien, aber Risse dürfen sich nicht bilden… ;)

    Je länger die Immobilie schon steht, umso weniger bewegen sich die einzelnen Bauteile untereinander, dennoch ist eine Bewegung nicht gänzlich auszuschliessen, und dieses Restrisiko trägt formaljuristisch der Handwerker.

    Estrichplatten können sich am Anfang nicht nur in der Horizontalen, sondern auch vertikal bewegen. Bei einer Fuge könnten sich also auch Höhendifferenzen einstellen.

    Eine Entkoppelung unter dem Deckmaterial und Beibehaltung der Estrichfuge wäre sicherlich mit die eleganteste Lösung, es geht aber auch auf unkonventionellem Weg, wenn zB. die (die Estrichfuge überdeckende) Fliese auf der einen Bodenplatte fest verklebt wird, auf der anderen dann aber dauerelastisch. Die Dehnungsfuge kann dann entsprechend gegenüber der Estrichfuge verschoben werden und die Fliesen ohne Schnitt verlegt werden. Das ist fachlich gesehen pfusch, geht aber auf das Verhalten der Materialien ein und minimieren die damit verbundenen Risiken, wenn es nicht "fachgerecht nach Norm", also ohne Fliesenschnitt ausgeführt wird.

    Lustig dabei ist, daß fast immer, wenn ich diesen Vorschlag einbringe die Handwerker dann doch eher das Verklammern vornehmen wollen, dem sie zuvor noch vehement widersprochen haben.

  • Grit Zyber
    hace 8 años

    Hurra, hurra... es lebe die Optik! Die Optik steht natürlich ÜBER ALLEM!!

    Warum gibt es immer wieder Laien, die glauben es besser zu wissen, als die ganze Fachwelt?? Dehnungsfugen sind nicht zum Spaß da angeordnet, sondern als eine Art "Sollbruchstelle", weil sich nun mal verschiedene Materialien, BESONDERS bei einer Fußbodenheizung, verschieden ausdehnen. Daher auch der Begriff Dehnfuge. Wenn Ihr euch nicht später über gerissene oder gebrochene Fliesen ärgern wollt, nehmt die Dehnungsfuge als notwendig hin. Oder wenn nicht, dann wie vor beschrieben mit Entkopplungsmatte drunter.

    Nur so als Denkanstoß: Diese Fuge befindet sich in einem derart untergeordneten Bereich, noch dazu unter einer Tür, wo sie nicht mal einen Meter lang sein dürfte, dass die hochgepriesene Optik eher weniger eine Rolle spielt. Man könnte alternativ auch ein Verlegbiild wählen, was die Fuge einbezieht. Nennt sich Fugenschnitt.

    Sicher kann es Einzelfälle geben, wo es funktioniert. Die Randbedingungen dazu kennen wir nicht alle. Es spielt auch die Raumaufteilung eine Rolle, die Größe und Nutzung des Raumes, die Art des Unterbaus (nicht nur ob Fußbodenheizung oder nicht) usw usw.

    Würde mich interessieren wie Ihr euch entscheidet ;) Wenn Ihr euch noch nicht sicher seid, fragt doch mal einen Fliesenleger in eurem Ort.

    Sorry mein Beitrag ist nicht bös gemeint! Aber leider muss ich öfters erleben, dass ALLES hinter dem Kriterium der Optik dahinter stehen muss.. Ich bin auch dafür, dass es optisch gut aussehen sollte, aber nicht um JEDEN Preis. Über eine gerissene Fliese würde ich mich viel mehr und länger ärgern als über eine Fuge. die sauber ausgeführt wurde. Und die wird man über kurz oder lang gar nicht mehr als so wichtig wahrnehmen.

    Liebe Grüße und viel Erfolg!

  • PRO
    User
    hace 8 años

    kann den Beitrag von Grit Zyber nur zustimmen. Dehnungsfugen werden nicht zum Spass eingebaut.

  • hockylanetixx
    hace 8 años

    Jaja, die vielbeschworene "Fachwelt". Beschränkt sich zu einem großen Teil auf das allseits beliebte "das macht man so". Aus den von der Raumagentur ArteFakt so schön beschriebenen Gründen: es muss halt die Gewährleistungszeit unbeschadet überstehen. Da werden schon mal Silikonfugen zur Sicherheit Daumendick ausgeführt, obwohl wenige Millimeter auch ausreichen würden.

    Der Laie darf die "Fachwelt" durchaus mal challengen und sich mit einem "das macht man so" nicht einfach so zufrieden geben. Oft führt das dann doch zu Lösungen die nicht nur die "Fachwelt" sondern auch den Bauherren zufrieden stellen. :-)

  • Geena Barrington
    hace 5 años

    Ich weiss, der Artikel ist schon etwas aelter, hoffe trotzdem auf etwas Hilfe. Ich stehe momentan vor dem selben Problem, wie Julia. Grosser Ess/Wohnbereich. Im Eingangsbereich habe ich bereits 3 (!) Dehnunsfugen in mein Holzfliesenbild miteingearbeitet. Soeben habe ich die Fliesen (das Haus ist 10 Jahre alt) im Wohnbereich entfernt und wieder so eine tolle Dehnungsfuge (nicht mal einen Meter von der anderen entfernt) gefunden!!! Problem ist, fuer den Wohnbereich habe ich grosse 63x63cm Fliesen ausgesucht. Da mal eben eine Dehnfuge unauffaellig einzuarbeiten ist schon eine Herausforderung. Mir ist an den Fliesen die vorher drin waren aufgefallen, dass der vorherige Eigentuemer zwei Materialien auf den Fliesen im Bereich der Dehnfuge unter der Fliese hatte. Die halbe Fliese mit Fliesenkleber die andere mit … ich wuerde sagen sehr starkes Silikon? Weiss jemand was genau das sein koennte? Gerissen sind die Fliesen im Bereich der Dehnfuge zumindest nicht.

  • PRO
    Raumagentur ArteFakt
    hace 5 años
    Última modificación: hace 5 años

    Ihre Vermutung mit dem dauerelastischen Kleber (Silikon) scheint richtig.

    Doch wenn das Haus schon so alt ist, werden sich die Estrichplatten nicht mehr senken und auch kaum mehr gegeneinander bewegen, so daß sich ein Verklammern der Estrichplatten hier anbietet.

  • viki1991
    hace 5 años

    Ich frag mal anders: wisst ihr schon, welche Farbe die Fliesen und die Fugen haben werden? :-)

    Denn vielleicht fällt der Fugenschnitt dann garnicht auf...


    Wir sind vor 8 Wochen ins neue Haus umgezogen und haben im gesamten Wohnbereich riesengroße Fliesen verlegt (150 x 75 cm). Küche, Esszimmer und Wohnzimmer ist bei uns ein großer Raum mit ca. 60 qm - und selbstverständlich einer Dehnungsfuge mitten (!) im Raum :-). Die ging sogar übers Eck. Wir haben einfach die Dehnungsfuge als Ausgangspunkt genutzt und die Fliesen von dort weggelegt, die Dehnungsfuge sozusagen als "richtige" Fuge angenommen.


    Glücklicherweise ist es sich bei uns dann rundherum im Rest des Raumes auch gut ausgegangen - wie das bei euch ist, müsste sich mittels eines gezeichneten Fliesenplans ermitteln lassen.


    Wir mussten im Bereich der Dehnungsfuge dann trotzdem 1 Fliese schneiden, und glaubt mir - ich hatte auch massiv Panik dass ich mich jahrzehntelang an der geschnittenen Fliese störe :-)


    Unsere Fliesen sind seeehr hell(grau) mit hellgrauen Fugen. Die Dehnungsfuge fällt nicht auf, der Boden ist wunderschön und ich bin vollends zufrieden.

    ...Deshalb meine Frage nach der Farben von Fliese und Fugen - wenn man denselben Farbton erwischt, dann verschwinden die Fugen förmlich.


    alles gute :)



  • Sandra
    hace 5 años

    Hallo Herr Ganzer,


    dank Ihres Kommentars hier hab ich das mit der Dehnungsfuge und dem fest bzw. dauerelastischem Kleben nun endgültig verstanden :-) sehr gut erklärt, vielen Dank!


    Aber das mit dem Verklammern ist ja eine weitere Alternative, wenn ich das richtig sehe. Könnten Sie dies vielleicht bitte auch nochmal beschreiben? Schwarz auf weiß ist es für mich einfacher und wir hätten dann sozusagen was in der Hand, falls wir unseren Fliesenleger von so einer Alternative überzeugen müssten ;-)


    Besten Dank und viele Grüße...

  • PRO
    British Stoves
    hace 5 años

    Eine Frage bitte!

    Was ist wenn die Dehnungsfuge "überfließt" wird und dann (vermutlich) reißen wird. Wer steht dann für den Schaden gerade? Der Ratgeber? Der ausführende Handwerker? Der Bauherr?


    Rein rechtlich ist es der Handwerker, auch wenn der Bauherr die "falsche" Ausführung beauftragt hat! Vor Gericht zählt nicht was zwischen Bauherr und Handwerkervereinbart wurde. Denn sollte es zu Problemen kommen, fragt der Richter nicht danach ob eine richtige oder falsche Ausführung vereinbart wurde, sondern nur danach ob die Ausführung gem. den Vorgaben der VOB, RAL etc. richtig ausgeführt wurde. Falls das nicht der Fall ist muß der Handwerker für alle Dinge den Kopf hinhalten. Auch wenn es schwer zu akzeptieren ist, es ist leider so!


    Grüße British Stoves

  • PRO
    Raumagentur ArteFakt
    hace 5 años
    Última modificación: hace 5 años

    Das Verklammern einer Dehnungsfuge ist die Möglichkeit, zwei Platten durch kleine gewellte Metallstreifen in neu eingeschnittene Schlitze zwischen den Platten einzulegen und mit Epoxidharz die Felder kraftschlüssig zu verbinden. So werden aus zwei kleineren Platten dann eine große Platte. Gerade und mehrere Felder sind so problemlos zu verketten.

    Das verklammern ist grundsätzlich zulässig, wenn dadurch die Bedingungen aus der DIN 18560 nicht beeinflusst werden. (Größe der Felder in Bezug auf Material, Fläche und Form und Belastung).

    Bei zB. Verwendung von schwimmend eingebrachtem Zementestrich (verbreitet im Wohnungsbau) ist eine Länge von 5-7 m der gängige Richtwert nach DIN 18560 (100 * Schichtdicke in mm bei Wohn- und Aufenthaltsräumen --> 2 kN/qm nach DIN 1055/3)

    Eine Dehnungsfuge ist (gerade für einen Neubau) wichtig, weil sich schwimmend verlegte Estrich-Felder (so werden die einzelnen Platten genannt) auf der Dämmung (oder Trennlage) und der gesamte Bau noch eine Zeitlang bewegen. Die Dämmung wird zB. noch etwas gestaucht, der Estrich kann sich wölben und der gesamte Bau schrumpft auch noch aufgrund der fortschreitenden Trocknung. Der Estrich "setzte" sich also noch und oftmals wölbt sich der Boden auch noch, wenn es nicht genug Zeit bekommt, gleichmäßig auszutrocknen. Die geforderte Restfeuchte im Boden wird bei Belegung zwar oft knapp erreicht, aber die Restfeuchte im Bau braucht im Schnitt 3(!) Jahre, um vollständig verdunstet zu sein. Bei älteren Bauten hat sich dieser Prozess also bereits abschließend eingestellt, so daß hier nur noch minimalste Bewegungen auszumachen sind.

    Zwischenbemerkung:

    nach DIN dürfte das alles theoretisch nicht passieren, da sollte der Randbereich gesondert abgefangen werden und der Estrich entsprechend durchgetrocknet sein, bevor der Oberboden verlegt wird. Das alles aber kostet zusätzlich Geld und Zeit, was beides nie gegeben ist, und außerdem halten sich insbesondere angrenzende Baustoffe und ihre physikalischen Eigenschaften nicht an die DIN. Deshalb hat die DIN auch diesen Fall berücksichtig, und spricht die Empfehlung von Scheinfugen aus.
    Bei mehreren vorhandenen Sichtfugen auf nur einer Fläche im Raum wird es sich auch aller Voraussicht nach eher um diese Scheinfugen handeln. Diese Fugen sind nur zu 1/3- 1/2 der Estrichdicke tief, und der übrige Estrich ist durchgehend. Sie dienen nur einer kontrollierten Bruchkante (Sollbruchstelle), sollte während der Trocknung das Material zu sehr arbeiten. Sie sollten eigentlich nach Austrocknung des Estrichs verharzt werden, was aber selten erfolgt. Bei solchen Feldern ist der Estrich grundsätzlich ein einheitliches Feld.

    *****

    Wer steht im Schadensfall dafür gerade?

    Das klärt der Sachverständige. Niemand sonst! Und den Juristen ist bewusst, daß die DIN nur eine Empfehlung ist, aber der "allgemeine Stand der Technik" sehr stark in die Rechtsprechung einfliesst.
    Wenn der Handwerker vorab rechtlich sicher sein will, muss er sich in dem Handwerk auch auskennen. Estriche sind keine Aufgabe des Fliesenlegers. D.h. ein Estrichleger sollte sich um das Verklammern kümmern bzw. die Aussage zum OK dafür treffen, und der Fliesenleger kümmert sich dann um das Verfliesen. Es sei denn, ein zB. Fliesenleger hat sich in die Materie "Estrich" eingelesen und kann aus seinem Wissen heraus eine fachlich richtige Aussage treffen, oder er verklammert den Boden einfach, rechnet aber nur mit "Regiestunden" ab ;-)
    Es stimmt, ein Handwerker darf nicht wider besseren Fachwissens handeln, aber mangels Fachwissen wird gerne etwas vom Handwerk als "nicht DIN-Konform" abgelehnt, ohne diese auch tatsächlich zu kennen bzw. sich mit den Gegebenheiten und den Materialeigenschaften überhaupt auseinanderzusetzen. Es ist halt einfacher, etwas falsches zu behaupten und seine Ruhe zu haben, als zuzugeben, daß man in dieser Materie fachfremd ist, oder als einen Rat zu geben bzw. jemanden zu fragen, der sich damit auskennt...

    *****

    Der Sachverständige:

    Ein Bausachverständiger würde erst den verwendeten Estrich bestimmen (Dicke, Aufbau, Zusammensetzung) dann den Grundriss berücksichtigen und die Ausführung des Estrichlegers begutachten (Randstreifen, ggfls. Unterfütterung im Randbereich, Schichtdicke, Fugen,...).
    Die Trennstreifen werden oft "aus Gewohnheit" einfach zwischen den Durchgängen gesetzt (auch wenn es gar nicht notwendig oder gar gefordert wäre) oder dort, wo die erste Charge Material eingebracht wurde, weil es oft einfacher ist einen Trennstreifen zu setzen, als zeitnah das Material frisch in frisch einzubringen.
    Dann wäre noch zu prüfen, ob ggfls. Folgearbeiten zu früh durchgeführt worden sind, was die viel größere Gefahr für Baumängel im Bereich Estrich ist. Natürlich findet schließlich auch das Alter des Gebäudes Berücksichtigung (Setzung, Bewegung), um dann endlich eine Aussage darüber zu treffen, ob alles nach DIN oder anerkanntem Stand der Technik ausgeführt wurde und wo der Fehler liegt, sollte ein Baumangel aufgetreten sein.
    Am Ende wird festgestellt, daß es eine Verkettung mehrerer gewerkeübergreifender Punkte ist die zu der Rissbildung geführt haben und die Schuldfrage nicht bei der Ausführung zu finden ist, der Versicherer zahlt den Schaden und endlich nach 2 Jahren wird ein neuer Boden in der Villa des Rechtsanwaltes neu eingebracht.

  • PRO
  • PRO
    British Stoves
    hace 5 años
    Última modificación: hace 5 años

    Herr Ganzer kennt sich sehr gut aus! Das basiert wahrscheinlich auf Ihrer eigenen Erfahrung?

    Habe selber als Schöffe und sachkundiger Bürger verschiedenen Verhandlungen beigewohnt. Das geschriebene Wort ist "graue" Theorie, man kann zwar sehr viel schreiben und empfehlen, aber wenn der Schaden auftritt ist das Problem da, egal wer´s verursacht hat.


    Also mein Rat: immer schön an die Regeln halten! Gut beraten und nicht auf Wünsche eingehen die nicht Regelkonform sind!


    NB:

    Es ist einfach nicht möglich bei der Erteilung eines Werkvertrages private Regelungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerzu vereinbaren vom Gesetzen abweichen. Auch Ausführungsbestimmungen und Vorgaben können nicht außer Kraft gesetzt werden (versch. Regelwerke wie DIN, RAL etc.) Diese Vereinbarungen sind nicht gültig und gelten als nicht geschlossen! Da wird erst gar kein Sachverständiger beauftragt, das haut der Richter dem ausführenden Handwerker direkt um die Ohren! Glaubt man nicht, ist aber so!


    Horrido!

    British Stoves

    ---

    Dipl.-Ing. Stephan Kohn

  • PRO
    Raumagentur ArteFakt
    hace 5 años

    Herr Kohn,

    niemand hat hier geraten, nicht Regelkonform zu bauen...!

    niemand hat hier geschrieben, jemand solle fachfremde Arbeiten durchführen...!

    niemand hat geschrieben, man solle private Vereinbarung abweichend der v.g. Punkte treffen...!


    "Unser größtes Kommunikationsproblem ist, dass wir nicht zuhören, um zu verstehen, sondern um zu antworten."

  • PRO
    British Stoves
    hace 5 años

    Hm! Ist es ein Fehler jemand zu raten regelkonform zu arbeiten? Niemand hat etwas gegenteiliges behauptet! Niemand sieht da ein Problem, außer.....?

    Themenzentriert diskutieren, auf den Punkt kommen, von der Sachkenntnis quallifizierter und diplomierter Fachleute profitieren - das ist Houzz!


    Herzliche Grüße

    BS



  • hockylanetixx
    hace 5 años

    Moin,

    ich hab nochmal eine Frage zur Haftung, rein interessehalber:

    Aus meiner Zeit in der IT-Beratung (ist schon etwas her ;-) kenne ich das Vertragskonstrukt "Time+Material" im Gegensatz zum Projektgeschäft (Werkvertrag mit voller Haftung).

    Auf Basis T+M arbeitet der Dienstleister quasi nur als verlängerter Arm des Auftraggebers, das Denken (und damit die Haftung) verbleibt beim AG. Der Rahmen ist hier sehr eng und man rutscht doch sehr schnell wieder in den Bereich der Haftung wenn man nicht aufpasst (z.B. das schriftliche Aussprechen einer Handlungsempfehlung).

    Gibt es denn eine solche Möglichkeit nicht auch im Handwerk? Ich entscheide mich sehenden Auges gegen eine Ausführung nach Vorschrift und bin auch bereit mit den Konsequenzen zu leben. Wenn ich die vorangegangenen Beiträge so lese dann bleibt bei der Ausführung nur die Möglichkeit es selber zu machen. Auf Basis T+M gäbe es in der IT die Möglichkeit den Ausführenden anzuweisen, die Arbeiten "gegen die Vorschrift" ausführen zu lassen und die Konsequenzen selber zu tragen.

    Geht sowas im Handwerk tatsächlich nicht?

    LG, Thorsten

  • PRO
    Raumagentur ArteFakt
    hace 5 años
    Última modificación: hace 5 años

    Im Zweifel haftet bei unsachgemäßer Ausführung tatsächlich der ausführende Betrieb. Durch seine Ausbildung hat er das Wissen und die Pflicht, Sach- und Fachgerecht zu arbeiten. Handelt er zuwider (auf nach Aufforderung), ist er in der Verantwortung.

    Dafür muss klar sein: was ist Sach- und Fachgerecht und kann ihm nachgewiesen werden, die Arbeit auch ausgeführt zu haben?

  • PRO
    British Stoves
    hace 5 años

    Hallo Hocky,

    anders als bei der Beratung, egal wer berät (Architekt, Rechtsanwalt, Ingenieur, Arzt, Werbeagentur, Unternehmensberater, usw.) ist, im Gegensatz zum Werkvertrag, der Berater "keinen" Erfolg schuldig. Erst wenn es an die Ausführung oder Behandlung geht greift die Haftung. Da es sich, in der Regel, bei Handwerksunternehmen um beauftragte Werkverträge handelt kann hier T&M nicht greifen. In Abgrenzung zum Dienstvertrag wird nicht (nur) die Leistung, sondern auch und gerade der Erfolg (Werkerfolg) der Leistung innerhalb eines Werkvertrages geschuldet. Selbst wenn T&M in einem privatrechtlichen Vertrag zwischen den Auftraggebern und Auftragnehmern vereinbart wurde, obwohl es sich eigentlich um einen Werkvertrag handelt, ist dieser Vertrag ungültig und nicht bindend. Aber das der ausführende Handwerker haftet hatte ich ja bereits weiter oben schon geschrieben.


    Grüße

    Stephan Kohn

  • hockylanetixx
    hace 5 años

    @Raumagentur ArteFakt @BS

    Vielen Dank für die Erläuterung, insbesondere an BS.

    In der Praxis wird auch in der IT nicht nur die reine Beratung, sondern auch echtes doing als T+M (Dienstvertrag) vereinbart. Dabei wird auch durchaus "handfest" gearbeitet, z.B. ein Server-System installiert - per Definition wie gesagt nicht als Werk, sondern der AG führt dem DL quasi die Hände. Aber in der Tat - BS hat die Problematik angeschnitten - die Grenzen zum Werk sind da sehr schmal. Und im Vertrauen wird auch tatsächlich so einiges als T+M abgerechnet, was eigentlich eigentlich dem Inhalt nach ein Werkvertrag hätte sein müssen. Und richtig, wichtig ist was tatsächlich getan wurde, nicht wie der Vertrag genannt wird.

    Mein Gedanke war (um mal bei dem Beispiel in diesem Thread zu bleiben) einen Fliesenleger auf Basis T+M zu beauftragen - "Verlegen von Fliesen nach (Zeit)aufwand)". Material wird gestellt, der AG sagt wo und wie genau verlegt werden soll. Am Ende werden dann Stunden abgerechnet.

    Der Fliesenleger ist hier nur "ausführende Hand", der AG trägt die Verantwortung.

    So wie ich das verstehe wäre dies im Handwerk trotzdem nicht möglich, korrekt?

  • PRO
    Raumagentur ArteFakt
    hace 5 años
    Última modificación: hace 5 años

    Korrekt.

    Nur würde ein "Verlegen von Fliesen nach Zeitaufwand" die Frage nach dem Einsatzort aufwerfen. Ist dieser weiterhin ungewiss, kann dem Handwerker nicht nachgewiesen werden, wider besseren Fachwissens gehandelt zu haben. Daher sollte tunlichst auch immer der Projektort auf der ordentlichen Rechnung mit angegeben werden, um korrekt nachvollziehbar zu arbeiten.

  • hockylanetixx
    hace 5 años

    Vielen Dank für die Infos.

  • PRO
    Droll & Lauenstein
    hace 5 años
    Hier ein Beispiel zur Verklammerung zweier Bodenplatten nach Abriss einer Zwischenwand beim Umbau unseres Hauses.
España
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